Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‐BA) Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung. Grundlage für die Durchführung der QS-Verfahren sind Richtlinien des G-BA.
Mit der im Jahr 2015 in Kraft getretenen Version der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL), erfolgte die Beauftragung des IQTIG zur Umsetzung des Verfahrens auf Bundesebene.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des IQTIG.
Die Grundlage für die extern vergleichenden sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren ist die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)".
Die DeQS-RL hat am 1. Januar 2019 die "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung" (Qesü-RL) abgelöst. Alle Leistungsbereiche der „Richtlinie zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) wurden zum 1. Januar 2021 in die DeQS-RL überführt.
Hier geht’s zur DeQS-RL.