Um der Datenannahmestelle und ggf. Bundesauswertungsstelle die Überprüfung der Vollzähligkeit zu ermöglichen, erstellen die Krankenhäuser für alle behandelten Patientinnen und Patienten krankenhaus- und standortbezogen und die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für ihre im Rahmen von Selektivverträgen behandelten Patientinnen und Patienten eine Aufstellung, aus der die Zahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) hervorgeht. Die Berichtspflicht besteht auch für den Fall, dass keine dokumentationspflichtigen Leistungen erbracht wurden (sog. Nullmeldung).
Diese Aufstellung wird vom 01.01. bis zum 15.03. des dem Verfahrensjahr folgenden Jahres gemäß dem in der Spezifikation bundeseinheitlich vorgegebenen Format in elektronischer Form der Datenannahmestelle übermittelt. Für den Krankenhausbereich wird die zu übermittelnde Datei (methodische Sollstatistik) aus der krankenhausinternen Software generiert. Wichtig ist, dass die Daten zur Sollstatistik mit dem öffentlichen Schlüssel der Geschäftsstelle der LAG Sachsen-Anhalt verschlüsselt werden.
Die Sollstatistik ist mit einer Erklärung über die Richtigkeit der Angaben, die von einer vertretungsberechtigten Person der Leistungserbringer unterzeichnet ist, zu übermitteln (Konformitätserklärung). Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich.
Die jeweilige KV erstellt für die Leistungserbringer eine Aufstellung gemäß dem in der Spezifikation vorgegebenen bundeseinheitlichen Format für die im Rahmen von Kollektivverträgen behandelten Patientinnen und Patienten, aus der die Zahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) hervorgeht und übermittelt diese an die jeweilige Datenannahmestelle, auch wenn die KV die Funktion der Datenannahmestelle selbst ausübt.
Die jeweilige Datenannahmestelle erteilt den Leistungserbringern bis zum 30. April des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres eine Bescheinigung über die im abgelaufenen Kalenderjahr vollständig dokumentierten Datensätze (Ist).
Für die Leistungserbringer ist in dieser Bescheinigung zu vermerken, ob sie ihren Berichtspflichten sowie ihrer Pflicht zur Abgabe einer Konformitätserklärung gemäß § 15 Absatz 3 DeQS-RL fristgerecht nachgekommen sind.
Die Risikostatistik ist Bestandteil der zu übermittelnden Daten des Leistungsbereichs Dekubitusprophylaxe und zusätzlich zu den entsprechenden Datensätzen zu übermitteln. Sie beinhaltet die Anzahl der entsprechenden Risikofaktoren/Begleiterkrankungen im gesamten Patientengut der Einrichtung und dient der Risikoadjustierung. Ohne die Übermittlung einer Risikostatistik ist keine Berechnung der risikoadjustierten Indikatoren für ihre Einrichtung möglich. Alle Krankenhäuser, die vollstationäre Fälle (Patienten) ab 20 Jahre behandelt haben, sind zur Übermittlung der Risikostatistik verpflichtet. Von zwar registrierten, jedoch nicht bettenführenden Standorten (z.B. Tageskliniken) erwarten wir keine Risikostatistik.
Wir als Landesgeschäftsstelle haben die Firma unitrend GmbH mit der Annahme der Risikostatistiken beauftragt.
Die Angaben zur Risikostatistik verteilen sich auf zwei Dateien, die aus Ihrer krankenhausinternen Software ausgeleitet werden können. Bitte senden Sie, adäquat zur Sollstatistik, die mit dem bekannten öffentlichen Schlüssel der Geschäftsstelle der LAG Sachsen-Anhalt verschlüsselte Datei im Zeitraum vom 01.01.21 – 15.03. des dem Verfahrensjahr folgenden Jahres an: daten-st@unitrend.de
Im o. g. Lieferzeitraum können Sie die Risikostatistik mehrfach einsenden, zur Übermittlung an die Bundesebene wird die zuletzt bei uns eingegangene Version herangezogen.
Für die verschlüsselte Übermittlung der methodischen Sollstatistik erhalten Sie hier den