Hier finden Sie eine Aufgabenbeschreibung der LAG und der Geschäftsstelle der LAG.
Aufgaben der LAG gemäß § 6 DeQS-RL:
(1) Die LAG hat bei länderbezogenen Verfahren insbesondere die folgenden Aufgaben:
- Nutzung der von der Bundesauswertungsstelle zur Verfügung zu stellenden Auswertungen der länderbezogenen Verfahren, für die Aufgaben nach Nummer 2 bis 7 und 9
- Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen entsprechend den Regelungen in § 17 in Zusammenarbeit mit den Datenannahmestellen nach § 9
- Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten gemäß § 19
- Information und Beratung der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer gemäß § 25
- Durchführung der Datenvalidierung
- Förderung des Austausches der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
- laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie deren barrierefreie Darstellung im Internet nach Maßgabe der von dem Institut nach § 137a SGB V aufgestellten einheitlichen Grundsätze
- Datenannahme bei Vorliegen einer Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 5
- Umsetzung von Aufgaben, die sich aus den Regelungen zum Qualitätsbericht nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V ergeben und die zur Veröffentlichung geeigneter Qualitätsergebnisse im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser notwendig sind.
(2) Die LAG kann eine Auswertungsstelle nach § 10 für ergänzende Auswertungen auf Basis der nach § 4 Absatz 7 bzw. § 10 Absatz 2 Nummer 4 zur Verfügung gestellten Daten beauftragen.
(3) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben richten die LAGen Fachkommissionen nach § 8a ein.
Aufgaben der Geschäftsstelle der LAG:
Die Geschäftsstelle ist unter Beachtung des Datenschutzes nach § 299 SGB V für die administrative Betreuung und technisch-organisatorische Durchführung bei der Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß DeQS-Richtlinie zuständig. Sie ist an die Beschlüsse/Vorgaben des Lenkungsgremiums gebunden, setzt diese um und leitet die Informationen an die gemäß DeQS-Richtlinie tätigen Fachkommissionen weiter.
Die Geschäftsstelle betreut das Lenkungsgremium sowie die Fachkommissionen in Sachsen-Anhalt administrativ und organisatorisch. Sie ist Informationsstelle und Ansprechpartner für die am Verfahren Beteiligten und verantwortlich für die Bearbeitung von Anfragen.