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Stellungnahmeverfahren

Das Stellungnahmeverfahren ist zentraler Bestandteil der externen Qualitätssicherung. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Das Stellungnahmeverfahren ist zentraler Bestandteil der externen Qualitätssicherung.

Es dient dazu, valide und vergleichbare Erkenntnisse zur Versorgungsqualität einzelner Einrichtungen zu erhalten, diese Versorgungsqualität zu sichern und bei Bedarf zu verbessern.

Durch die auf Bundesebene entwickelten und bundesweit einheitlich geltenden Qualitätsindikatoren mit entsprechenden Rechenregeln und Referenzbereichen, kann die Qualität in den Krankenhäusern messbar dargestellt werden.

Anhand von rechnerischen Auffälligkeiten können tatsächliche Qualitätsmängel identifiziert werden.

Sind nach den vorgegebenen Prüfmaßnahmen tatsächliche Qualitätsdefizite festgestellt worden, so ist es eine weitere Aufgabe des Stellungnahmeverfahrens, die betroffenen Leistungserbringer bei geeigneten Verbesserungsmaßnahmen zu unterstützen.

Bei bestehender rechnerischer Auffälligkeit wird dem Leistungserbringer mittels Stellungnahme die Möglichkeit zur Erklärung gegeben.

Die Beurteilung von Auffälligkeiten sowie Stellungnahmen und die Identifikation von konkreten Verbesserungspotenzialen wird von geeigneten Fachkommissionen vorgenommen.

Um Verbesserungen zu erreichen, werden - zumeist in kollegialen Gesprächen oder Begehungen – konkrete Zielvereinbarungen geschlossen. Diese führen dann zu einer längerfristigen Beobachtung und Unterstützung durch die Geschäftsstelle der LAG.

Alle in diesem Rahmen gewonnenen Erkenntnisse dienen darüber hinaus der Optimierung von Indikatoren sowie der Weiterentwicklung der QS-Verfahren.